Anbieterkennzeichnung (Impressum) ist für Webseiten und Online-Shops Pflicht!
Sobald eine Internetseite einen wirtschaftlichen Hintergrund hat, ist der Anbieter zur Kennzeichnung der wesentlichen Informationen im Impressum verpflichtet. Die Pflichtangaben des Unternehmers ergeben sich aus § 5 TMG. Zunächst ist…
