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ACHTUNG: Impressumpflicht in neue Twitterprofile

22. Juli 2014p1mediaAllgemein, Neuigkeiten, Rechtliches

Wenn Sie Ihre Twitterprofile als Unternehmen oder Selbständige nutzen, sollten Sie die Impressumspflicht beachten. Das gilt ganz besonders nach den aktuellen Designänderungen.

twitter-screenshot
Leider haben die neuen Twitterprofile keine Impressumsrubrik. Trotzdem können Sie die Impressumspflicht auch bei Twitter erfüllen.

Die neuen Twitterprofile (Beispiel: unser Profil @p1_media) erinnern stark an die Profile von Facebook. Das hat auch Auswirkungen auf die Impressumspflicht, die für Facebook-Seiten anerkannt ist und deren Verletzung abgemahnt werden kann. Daher empfehlen wir allen Selbständigen und Unternehmen in deren Profile spätestens jetzt ein Impressum aufzunehmen.

Gilt die Impressumspflicht für Twitter-Profile?
Ob Twitterprofile ein Impressum benötigen, hat Rechtsanwalt Krieg schon vor 5 Jahren gefragt: Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? Teil 1 – Grundsätzliches zur Impressumspflicht.

Bisher konnte man noch damit argumentieren, dass Twitter-Accounts anders als Facebook-Seiten oder Google+ Profile keine selbständigen und von der übrigen Plattform abgegrenzten “Telemediendienste” sind, die von den Profilinhabern angeboten werden. Letztendlich diente Twitter nur dem Austausch von Nachrichten, irgendwo zwischen einem Chat oder einem Forum.

Mit dem neuen Design wird sich diese Argumentation nur schwer aufrechterhalten lassen. Die neuen Profile verfügen über ein Headerbild, ein Profilbild, die Tweets, ein Bilderalbum und weiterhin mit Möglichkeit zur direkten Kontaktmöglichkeit der Profilinhaber per Direktnachricht oder Erwähnung per “@”-Mention.

Daher gehe ich davon aus, dass Richter schon auf aufgrund der ähnlichen Gestaltung, die Impressumsentscheidungen zu Facebook & Google auch auf Twitter übertragen werden. Bevor sich Abmahner diesen Umstand zu Nutze machen, sollten Sie daher ein Impressum führen.

Impressumspflicht umsetzen:
Anders als Facebook führte Twitter mit dem neuen Design keine Impressumsrubrik ein. Das heißt, Sie müssen die Impressumspflicht auf Umwegen erfüllen. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten (bitte vergleichen Sie dazu das Beispiel oben):

  • Impressum statt Websitelink: Ihnen steht ein Feld zur Verfügung, in dem Sie auf Ihr Impressum verlinken können. Jedoch muss der Link sprechend sein (also das Wort “Impressum” beinhalten). Das heißt, es funktioniert nur bei kurzen URLs.
  • Impressum in der Profilbeschreibung: Die Profilbeschreibung (auch bekannt als “Bio”), ist nur 160 Zeichen lang. Das ist zu kurz für ein Impressum. Daher müssen Sie auch hier auf einen Link zurück greifen. Um Platz zu sparen, können Sie neben sprechenden URLs einen Linkverkürzer nutzen und “Impressum:” davor schreiben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der umsetzung der Impressumspflicht.
Sprechen Sie mit Ihrem Kundenberater!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre p1 media Discount-Werbeagentur

 

Über den Autor:
Rechtsanwalt Schwenke inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke mit schwerpunkten wie Internetrecht, Urheberrecht uvm. hat den Beitrag über die Impressumspflicht für Twitterprofile veröffentlicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke mit Sitz in Berlin zählt zu den Topanbietern bzw. Rechtsanwaltskanzleien im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. Immer mehr Shop- & Webseitenbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke erfolgreich für ihr Business. Mehr Infos zur Rechtsanwaltskanzlei Schwenke finden Sie auf deren Internetseite unter: www.rechtsanwalt-schwenke.de

Quelle: http://rechtsanwalt-schwenke.de/neue-twitterprofile-impressumspflicht/

 

 

: Abmahnung, Impressumpflicht, Internetrecht, Twitter

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